§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Der Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine mit bis zu 50 Mitgliedern beträgt 25,00 Euro.
- Der Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine mit mehr als 50 Mitgliedern beträgt 50,00 Euro.
- Maßgeblich für die Einstufung ist die dem Vereinsring Oberursel e.V. mitgeteilte Mitgliederzahl des Mitgliedsvereins.
- Verändert sich die Mitgliederzahl eines Mitgliedsvereins so, dass die Grenze von 50 Mitgliedern über- oder unterschritten wird, ist dies dem Vereinsring Oberursel e.V. unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 31. März eines Kalenderjahres fällig.
§ 3 Aussetzung in Härtefällen
In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eines Mitgliedsvereins beschließen, den Mitgliedsbeitrag für die Dauer von einem Jahr auszusetzen oder zu reduzieren. Ein Anspruch auf Aussetzung oder Reduktion besteht nicht.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.10.2026 in Kraft.
Oberursel, den 22.10.2026
